IGS Schadenmanagement GmbH · Lange Anwanden 44 · 71065 Sindelfingen
Wasserschaden
Hilfe nach einem Wasserschaden
Ob Leitungswasser, Rückstau oder Löschwasser: Feuchtigkeit breitet sich schnell in Böden und Wänden aus. IGS übernimmt Entkernung, technische Trocknung und Reinigung und koordiniert die nächsten Schritte.
Erste Schritte
Was bei einem Wasserschaden jetzt wichtig ist
Bei einem Wasserschaden zählt, wie schnell weiteres Wasser gestoppt und der Schaden begrenzt wird:
- Wasser stoppen: Schließen Sie – wenn möglich – den Haupt- oder Etagenabsperrhahn.
- Strom beachten: Betreten Sie nasse Bereiche mit elektrischen Anlagen nur, wenn der Strom dort sicher abgeschaltet ist.
- Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie betroffene Böden, Wände, Decken und Gegenstände.
- Informieren: Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung bzw. als Mieter Ihrem Vermieter oder der Verwaltung.
- Ursache klären lassen: Die Ursache eines Leitungswasserschadens sollte ein Fachbetrieb ermitteln und beheben.
Leistungen
Wie IGS bei einem Wasserschaden unterstützt
Welche Arbeiten notwendig sind, hängt von Ausmaß, Dauer und betroffenen Materialien ab.
01
Schadenaufnahme
Besichtigung vor Ort, Aufnahme des Schadenbilds mit Fotodokumentation und Festlegung der betroffenen Bereiche.
02
Entkernung durchfeuchteter Bauteile
Je nach Schadenbild werden durchfeuchtete Bodenbeläge, Verkleidungen, Trockenbauwände oder Dämmschichten entfernt.
03
Technische Trocknung
Durchfeuchtete Wände, Decken und Böden werden mit Trocknungsgeräten gezielt getrocknet – bei Bedarf auch die Dämmschicht unter dem Estrich.
04
Reinigung nach Wasserschäden
Reinigung betroffener Räume, Oberflächen und Bauteile von Verschmutzungen und Rückständen durch Wasser.
05
Schimmelsanierung
Ist durch die Feuchtigkeit bereits Schimmel entstanden, werden befallene Bereiche saniert und die nächsten Schritte mit Ihnen abgestimmt.
06
Koordination weiterer Maßnahmen
Je nach Schadenbild können weitere Fachmaßnahmen erforderlich sein, etwa eine Leckageortung oder Arbeiten weiterer Gewerke. Wir stimmen die Reihenfolge mit Ihnen und den Beteiligten ab.
Hintergrund
Warum Feuchtigkeit nicht warten sollte
Wasser bleibt selten dort, wo es ausgetreten ist. Es zieht in Estrich, Dämmung und Mauerwerk und kann sich unter Bodenbelägen oder hinter Verkleidungen ausbreiten – auch dort, wo an der Oberfläche nichts zu sehen ist.
Bleibt Feuchtigkeit zu lange im Bauteil, steigt das Risiko für Folgeschäden wie Materialschäden, Gerüche oder Schimmelbildung. Deshalb ist es wichtig, betroffene Bereiche früh zu beurteilen und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge einzuleiten.
Mit einer technischen Trocknung wird die Feuchtigkeit gezielt aus den Bauteilen geholt – auch aus der Dämmschicht unter dem Estrich, die von allein kaum abtrocknet.
Häufige Ursachen sind defekte Leitungen, undichte Anschlüsse, Rückstau aus der Kanalisation oder Löschwasser nach einem Brand.
Ablauf
Ablauf nach einem Wasserschaden
Fünf klare Schritte – damit Sie wissen, was nach Ihrer Meldung passiert.
- 01
Schaden melden
Telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir klären, was passiert ist und was jetzt wichtig ist.
- 02
Schaden aufnehmen
Besichtigung vor Ort und Aufnahme des Schadenbilds mit Fotodokumentation.
- 03
Maßnahmen abstimmen
Welche Bereiche entkernt, getrocknet und gereinigt werden – und welche Fachmaßnahmen danach nötig sind.
- 04
Arbeiten durchführen
Entkernung, Trocknung und Schadenreinigung durch IGS. Weitere Arbeiten werden abgestimmt und koordiniert.
- 05
Wiederherstellung begleiten
Wir bleiben Ansprechpartner für die nächsten Schritte, bis die Räume wieder genutzt werden können.
Sie möchten einen Schaden melden? Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Fragen zum Wasserschaden
Wer zahlt bei einem Wasserschaden?
Schäden durch austretendes Leitungswasser am Gebäude sind häufig über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, Schäden an der Einrichtung über die Hausratversicherung. Rückstau und Starkregen sind je nach Vertrag gesondert geregelt. Klären Sie die Kostenübernahme frühzeitig mit Ihrer Versicherung.
Ich bin Mieter – was muss ich tun?
Informieren Sie Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung umgehend und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Für Schäden am Gebäude sind in der Regel Eigentümer und Verwaltung zuständig, für Ihre Einrichtung gegebenenfalls Ihre Hausratversicherung.
Muss der Estrich nach einem Wasserschaden immer raus?
Nein. Ob Estrich, Dämmung oder Beläge entfernt werden müssen, hängt davon ab, wie stark und wie lange sie durchfeuchtet waren und um welche Materialien es sich handelt. Das wird im Einzelfall beurteilt. Unter Umständen lässt sich die Dämmschicht unter dem Estrich technisch trocknen – mehr zur Estrichdämmschichttrocknung.
Übernimmt IGS auch die Trocknung?
Ja. IGS übernimmt die technische Trocknung durchfeuchteter Bauteile – auch die Trocknung der Dämmschicht unter dem Estrich. Mehr zur technischen Trocknung
Die Ursache eines Leitungswasserschadens, zum Beispiel ein Leck, sollte ein entsprechender Fachbetrieb ermitteln und beheben. Diese Schritte stimmen wir im Ablauf mit Ihnen und den Beteiligten ab.
Kann nach einem Wasserschaden Schimmel entstehen?
Ja, wenn Feuchtigkeit zu lange in Bauteilen bleibt. Deshalb sollten durchfeuchtete Bereiche früh beurteilt und getrocknet werden. Ist bereits Schimmel entstanden, sollte er nicht trocken abgebürstet oder abgekratzt werden. Mehr zur Schimmelsanierung
Was sollte ich für die Schadenmeldung bereithalten?
Hilfreich sind die Adresse des Objekts, eine kurze Beschreibung, Fotos der betroffenen Bereiche und – falls bekannt – die Ursache sowie die Kontaktdaten von Verwaltung oder Versicherung. Zur Schadenmeldung
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Ein Schaden ist passiert?
Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte strukturiert einzuleiten – ruhig, schnell und mit einem klaren Plan.
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